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Beitrittserklärung

Das Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg fungiert als Geschäftsstelle für "Die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus".

In einem ersten Schritt ist der Willen zu bekunden und in einer "Declaration of Intent" abzulegen.
Das Formular ist hier abrufbar:
Declaration of Intent

Anschließend erfolgt durch den "Act of Accession and Commitment" die vollkommene Anerkennung der Ziele der Koalition. Der Beitretende anerkennt zudem die Pflicht zur Entwicklung und Umsetzung verschiedener Programme im Sinne des Zehn-Punkte-Planes der Koalition.
Das Formular ist hier abrufbar:
Act of Accession and Commitment - European Coalition of Cities against Raccism

Zu den Regularien der Mitgliedschaft und des Beitritts heißt es:

Mitgliedschaft

Mitglieder der Koalition können nur Städte und andere kommunale Gebietskörperschaften aus den europäischen Staaten mit einer demokratisch gewählten Gemeindevertretung werden, sofern sie die Zwecke des Vereins unterstützen. Die Mitgliedschaft ist nicht an eine Mindesteinwohnerzahl der jeweiligen Stadt gebunden.

Beitritt zur Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus

Voraussetzung für den Beitritt ist eine formloser Antrag des/der Oberbürgermeister/in, des/der Bürgermeister/in oder eines/einer autorisierten Vertreters / Vertreterin an den Lenkungsausschuss. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Lenkungsausschuss den Beitrittsantrag mehrheitlich annimmt.
Schreiben an den Lenkungsausschuss richten Sie bitte an die Geschäftsstelle in Nürnberg.

Weiterführende Informationen bezüglich der "Städte-Koalition gegen Rassismus" können direkt auf der Internetseite des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg abgerufen werden.
menschenrechte.nuernberg.de

Anträge senden Sie bitte an:

Anlaufstelle für die deutschen Städte:
Stadt Nürnberg
Bürgermeisteramt / Menschenrechtsbüro
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Deutschland

Tel.: 0049-(0)911-231 50 30

Fax: 0049-(0)911-231 30 40

menschenrechte@stadt.nürnberg.de